Stahlsicherheitspoller – Bauarbeiten vermerkt

Sicherheitspoller aus Stahl

Die Einbindetiefe des Gehäuses muss den Konstruktionsanforderungen entsprechen und folgende Anforderungen erfüllen:
1. Bei der Verlegung des Gehäuses an Land oder in flachem Wasser sollte die Verlegetiefe bei einer undurchlässigen Bodenschicht das 1,0- bis 1,5-fache des Außendurchmessers des Gehäuses betragen, jedoch nicht weniger als 1,0 m. Bei einer durchlässigen Bodenschicht wie Sand oder Schluff gilt dieselbe Verlegetiefe. Es empfiehlt sich jedoch, den undurchlässigen Boden bis mindestens 0,5 m unterhalb des Randes des Schutzrohrs aufzufüllen. Der Durchmesser des neuen Bodens sollte den Durchmesser des Schutzrohrs um 0,5 bis 1,0 m überschreiten.
2. Bei tiefem Wasser und weichem Flussbettboden sowie dicken Schlammschichten sollte die Unterkante des Schutzrohrs tief in die undurchlässige Schicht hineinreichen; falls keine undurchlässige Schicht vorhanden ist, sollte sie 0,5-1,0 m tief in die Schicht aus grobem Kies und Geröll hineinreichen.
3. Bei von Auskolkung betroffenen Flussbetten sollte die Unterkante des Schutzrohrs mindestens 1,0 m unterhalb der allgemeinen Auskolkungslinie liegen. Bei stark von lokaler Auskolkung betroffenen Flussbetten sollte die Unterkante des Schutzrohrs mindestens 1,0 m unterhalb der lokalen Auskolkungslinie liegen.
4. In Gebieten mit saisonal gefrorenem Boden sollte die Unterkante des Schutzrohrs mindestens 0,5 m tief in die nicht gefrorene Bodenschicht unterhalb der Frostgrenze eindringen; in Permafrostgebieten sollte die Unterkante des Schutzrohrs mindestens 0,5 m tief in die Permafrostschicht eindringen.
5. Auf trockenem Land oder wenn die Wassertiefe weniger als 3 m beträgt und sich am Grund der Insel keine schwache Bodenschicht befindet, kann die Verrohrung im offenen Grabenverfahren vergraben werden. Der am Boden und um die Verrohrung herum eingefüllte Lehmboden muss schichtweise verdichtet werden.
6. Bei einem Zylinderkörper von weniger als 3 m Länge und geringer Dicke des Schlamms und des weichen Bodens am Grund der Insel kann die offene Vergrabungsmethode angewendet werden; beim Eintreiben des Hammers sind die ebene Lage, die vertikale Neigung und die Verbindungsqualität des Futterrohrs streng zu kontrollieren.
7. In Gewässern mit einer Wassertiefe von mehr als 3 m sollte die Schutzverkleidung durch eine Arbeitsplattform und einen Führungsrahmen gestützt werden, und es sollten Methoden wie Vibration, Hämmern, Wasserstrahlen usw. zum Versenken eingesetzt werden.
8. Die Oberkante des Bohrrohrs sollte 2 m höher als der Grundwasserspiegel bzw. das Grundwasserniveau und 0,5 m höher als der Baugrund liegen, wobei die Höhe des Bohrrohrs den Anforderungen an die Höhe der Schlammoberfläche im Bohrloch entsprechen muss.
9. Bei dem eingebauten Schutzrohr beträgt die zulässige Abweichung der Oberseite 50 mm und die zulässige Abweichung der Neigung 1 %.


Veröffentlichungsdatum: 08.02.2022

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